Kassenergotherapie


Kassenergotherapie bei allen Gebietskrankenkassen


Vorgehen:

  • Bei Therapiebedarf wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Haus- oder Kinderarzt, welcher Ihnen einen Verordnungsschein ausstellt.
  • Jenen Verordnungsschein bringen Sie bitte zu Ihrer ersten Therapieeinheit mit und ich erledige den Rest für Sie.
  • Die Gebietskrankenkasse übernimmt die Therapiekosten nach Bewilligung zur Gänze.