Kassenergotherapie bei allen Gebietskrankenkassen
Vorgehen:
- Bei Therapiebedarf wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Haus- oder Kinderarzt, welcher Ihnen einen Verordnungsschein ausstellt.
- Jenen Verordnungsschein bringen Sie bitte zu Ihrer ersten Therapieeinheit mit und ich erledige den Rest für Sie.
- Die Gebietskrankenkasse übernimmt die Therapiekosten nach Bewilligung zur Gänze.